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Hausordnung

Liebe Besucher:innen,

wir möchten Ihren Besuch bei uns im Berliner Medizinhistorischen Museum (BMM) der Charité so angenehm wie möglich gestalten. Daher ist diese Hausordnung aus Sicherheitsgründen, aus Rücksicht auf andere Besucher:innen und zum Schutz der Ausstellungsobjekte für alle Besucher:innen und sonstige Nutzer:innen etc. des Museums verbindlich. Mit dem Betreten des Museums erkennen Sie die Hausordnung der Charité mit den nachfolgenden Besonderheiten an:

1.    Öffnungszeiten und Eintrittspreise

Das BMM ist am Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonntag von 10 bis 17 Uhr und am Mittwoch und Samstag von 10 bis 19 Uhr geöffnet. An Feiertagen oder aus anderen Anlässen bleiben Sonderregelungen vorbehalten. Das BMM ist ein kostenpflichtiges Museum der Charité. Die aktuellen Eintrittspreise entnehmen Sie bitte vor Ort an der Museumskasse sowie der Website des Museums: https://bmm-charite.de/besuchen.

2.    Hinweise und Altersregelung

Das Museum zeigt in seinen Ausstellungen menschliche Präparate. Im historischen Präparatesaal sind anatomische Strukturen, pathologische Veränderungen und Fehlbildungen zu sehen. Daher empfehlen wir den Besuch des Museums ab 16 Jahren. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Besuch nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson gestattet. Schulklassen ab der Klassenstufe 4 haben nur im Kontext eines museumspädagogischen Angebotes Zutritt. Ohne museumspädagogisches Angebot haben Schulklassen ab der Klassenstufe 10 Zutritt.

Lehrer:innen, pädagogischen Fachkräften und Erziehungsberechtigten obliegt die Aufsichtspflicht für jene Kinder und Jugendliche, die sie als Gruppen ins Museum begleiten. Daher haben Sie darauf zu achten, dass die Sicherheit der Exponate nicht gefährdet und Rücksicht auf andere Besucher:innen genommen wird. Dies gilt auch für Führungen oder andere museumspädagogische Angebote des Museums.

Wir bitten darum, dass kleinere Kinder nicht auf dem Rücken oder den Schultern, sondern auf den Armen vor dem Körper getragen werden. Zum Wickeln kann der ausgeschilderte Wickelraum im Untergeschoss genutzt werden.

Das Berühren der Museumsobjekte ist grundsätzlich verboten, außer dieses ist explizit durch eine entsprechende Kennzeichnung gestattet.

3.    Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren auf der 3. Ebene in der Dauerausstellung des BMM ist grundsätzlich nicht gestattet. Ansonsten darf im Museum für private Zwecke ohne Blitz und ohne Stativ fotografiert werden. Bedenken Sie, dass das Fotografieren fremder Personen ohne deren Einwilligung nicht erlaubt ist. Eine nichtkommerzielle Veröffentlichung des Bildmaterials in den sozialen Medien unter Nennung des Aufnahmeorts „Berliner Medizinhistorisches Museum der Charité“ ist grundsätzlich möglich. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung im Internet wie auf Social Media-Kanälen keine private Nutzung darstellt und eventuell Urheberrechte verletzt werden.

Foto- und Filmaufnahmen für kommerzielle Zwecke bedürfen immer der vorherigen Genehmigung der Museumsleitung sowie des Geschäftsbereiches Unternehmenskommunikation der Charité. Die Genehmigung kann mit Auflagen sowie der Zahlung eines Entgeltes verbunden sein. Anfrage per E-Mail: bmm@charite.de.

4.    Handygebrauch

Wir bitten Sie, das Mobiltelefon auf lautlos zu stellen und in den Ausstellungsräumen keine Telefonate, außer im Notfall, zu führen. Im Treppenhaus und im Foyer ist das Telefonieren bei Bedarf gestattet.

5.    Gepäck und Garderobe

Aus konservatorischen und Sicherheitsgründen dürfen keine nassen Kleidungsstücke oder nasse, sperrige oder spitze Gegenstände sowie größere Taschen und Rucksäcke (ca. 20 x 30 cm) in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Kleinere Rucksäcke sollten vorne oder seitlich getragen werden. Die Aufbewahrungsmöglichkeiten für größere Gegenstände sind sehr begrenzt. Gegenstände, die größer als das Handgepäck bei Flugreisen sind, können im Garderobenbereich nicht aufbewahrt werden. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen. Bei Verlust des Schließfachschlüssels sind die entstehenden Kosten für die Neuanfertigung eines Schlüssels durch den:die Besucher:in zu tragen.

Die Verwendung von medizinisch begründeten Mobilitätshilfen sowie Kinderwägen sind erlaubt. Für den Besuch können auch die vom Haus gestellten Rollstühle und Rollatoren kostenfrei ausgeliehen werden. Im Museum bereitgestellte Klapphocker (Museumshocker) dürfen auf den Ausstellungsebenen mitgeführt und genutzt werden. Wir bitte Sie darum, die Museumshocker nach Gebrauch wieder auf den Transportwagen einzuhängen.

6.    Führungen

Die Durchführung von Führungen durch die Dauer- und/oder Sonderausstellungen des Museums ist nur Mitarbeiter:innen sowie eigens durch das Museum autorisierten Personen gestattet.

7.    Essen, Trinken und Rauchen

In den öffentlichen Bereichen des Museums (Foyer, Garderobe und Ausstellungsebenen) ist es nicht gestattet zu essen. Das Trinken von Wasser aus verschließbaren Flaschen sowie die Versorgung von Babys sind gestattet.

Das Trinken von Alkohol außerhalb des gastronomischen Angebotes im Rahmen einer Veranstaltung, das Rauchen sowie der Gebrauch von E-Zigaretten sind im gesamten Museumsgebäude untersagt.

8.    Tiere

Das Mitführen von Tieren ist in den Museumsräumen nicht gestattet. Assistenzhunde bilden eine Ausnahme und sind im Museum erlaubt. Im Außenbereich sind Hunde an der Leine zu führen.

9.    Allgemeine Verhaltensregeln

Menschenverachtende, gewaltverherrlichende, diskriminierende, sexistische, rassistische oder antisemitische Äußerungen, Verhaltensweisen sowie das Tragen von Kleidung mit Schriftzügen, Symbolen oder Zeichen, die gegen Strafgesetze verstoßen, sind strikt untersagt.

Das Verteilen von Druckerzeugnissen wie Flugblätter, Flyer o. Ä. ist nur mit vorheriger Genehmigung der Museumsleitung erlaubt.

Bei Feueralarm ist das Museumsgebäude von allen Personen zügig zu verlassen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Aufsichtspersonals.

10. Haftung und Fundsachen

Eine Haftung für Schäden, die den Besucher:innen in den Ausstellungsräumen entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ist ausgeschlossen. Die Besucher:innen haften für die von ihnen verursachten Schäden. Dazu gehört auch das fahrlässige oder vorsätzliche Auslösen der Alarmeinrichtungen.

Mit den zur Verfügung gestellten Audioguides darf das Museum nicht verlassen werden. Bei Verlust oder Beschädigung eines Audioguides sind die entstehenden Kosten durch den:die Besucher:in zu tragen.

Fundsachen sind beim Kassen- bzw. Aufsichtspersonal abzugeben. Diese werden für die Dauer von vier Wochen beim Kassenpersonal hinterlegt. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ablauf dieser Frist dem Fundbüro Campus Charité Mitte (Schumannstr. 20-21, in der Hauptwache beim Sicherheitsdienst) übergeben.

11. Hausrecht

Das Aufsichts- und Museumspersonal ist dazu angewiesen, diese Hausordnung durchzusetzen. Den Anweisungen des Aufsichts- und Museumspersonals ist daher Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann der weitere Aufenthalt im BMM durch das Museumspersonal untersagt werden. Darüber hinaus kann die Leitung des Museums aus gegebenem Anlass ein befristetes und unbefristetes Hausverbot erteilen.

Sofern Verstöße gegen die Hausordnung straf- oder ordnungsrechtliche Tatbestände erfüllen, werden diese regelmäßig auch zur Anzeige gebracht.

12. Anregungen und Kritik

Haben Sie noch Anregungen an das BMM? Können wir besser werden oder Ihnen den Besuch erleichtern? Dann wenden Sie sich gern an uns und schreiben eine Nachricht an bmm@charite.de .

Vielen Dank und viel Vergnügen bei Ihrem Museumsbesuch!

 

Stand: April 2024